Kolumnen RA Winter für ddp / dapd / Focus

- verfasst von 2001 bis 2022

In Einzelfällen kam es zu einer Änderung der Rechtslage. Die betroffenen Kolumnen wurden aus Zeitgründen noch nicht aktualisiert - dies wird zeitnah nachgeholt.

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Geblitzt? Prüfen Sie den Bußgeldbescheid, denn jeder dritte ist fehlerhaft

von RA Michael Winter

Einmal zu schnell - schon kann der Führerschein in Gefahr sein und infolge dessen im schlimmsten Fall die berufliche Existenz. Es gibt aber viele Möglichkeiten, sich gegen Bußgeldbescheide zu wehren.

Fachleute gehen davon aus, dass jeder dritte Bußgeldbescheid fehlerhaft ist – bei Geschwindigkeitsüberschreitungen sollen es (was ich persönlich nicht verifizieren kann) sogar 80 Prozent sein. Was bedeutet das für jemandem, der einen solchen Bescheid erhält?

Man sollte gegen jeden Bußgeldbescheid zuerst einmal fristgerecht Einspruch einlegen, um Zeit für eine ausführliche Prüfung zu gewinnen. Die Frist beträgt 2 Wochen ab Zustellung.

Einen Bußgeldbescheid erkennt man übrigens an seinem gelben Umschlag, rechts oben auf der Vorderseite befindet sich das handgeschriebene Zustelldatum. Eine vorgeschaltete Anhörung kommt stattdessen im grauen Umschlag und enthält – im Gegensatz zum Bußgeldbescheid – keine Rechtsmittelbelehrung.

Bußgeldbescheid: Das muss drinstehen

Welche Angaben muss ein Bußgeldbescheid zwingend enthalten?

  • Angaben zum Beschuldigten sowie möglichen weiteren Beteiligten (unter anderem Name, Anschrift, Kennzeichen)
  • Name und Anschrift der Bußgeldbehörde
  • Angaben zur Tat (Tatvorwurf, Zeit, Ort, gesetzliche Tatbestandsmerkmale, angewandte Bußgeldvorschrift)
  • Angaben zu den Beweismitteln (zum Beispiel Foto, genutztes Messgerät, Zeugen)
  • Festgesetztes Bußgeld und mögliche Nebenfolgen (zum Beispiel Fahrverbot)
  • Rechtsmittelbelehrung
  • Hinweis, dass der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird, wenn kein Einspruch erfolgt sowie die Information, dass ein Einspruch auch negative Folgen für den Betroffenen haben kann.

Diese Hinweise finden sich in der Rechtsbehelfsbelehrung meist am Ende des Dokuments. Dort muss angegeben sein, innerhalb welcher Frist der Betroffene bei welcher Behörde da Rechtsmittel des Einspruchs einlegen kann. Außerdem enthält der Bescheid eine Frist, innerhalb derer die Geldbuße zu begleichen ist – in der Regel zwei Wochen nach Rechtskraft des Bescheids.Hierzu kommt beispielweise noch die Erklärung, dass der Betroffene die Behörde bei einer Zahlungsunfähigkeit innerhalb von zwei Wochen über die Gründe zu informieren hat. Zuletzt darf auch ein Hinweis darauf nicht fehlen, dass bei nicht fristgemäßer Zahlung ohne Vorbringen entsprechender Gründe Erzwingungshaft droht.

Sind all diese Angaben fehlerhaft, erhöht dies die Chancen eines erfolgreichen Einspruchs.

Wann hat ein Einspruch Aussicht auf Erfolg?

In der Praxis kommt es vor, dass Bußgeldbescheide unvollständig oder fehlerhaft sind – hier ein paar Beispiele:

  • die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt,
  • der Hinweis auf Erzwingungshaft fehlt,
  • die Personenangabe ist so fehlerhaft, dass keine zweifelsfreie Identifizierung möglich ist,
  • die Fristberechnung ist fehlerhaft.

Nicht jeder Fehler führt jedoch zur Ungültigkeit eines Bußgeldbescheids- es muss sich schon um schwerwiegende Mängel handeln, z.B.

  • falschen Angaben zu Tatzeit
  • falsche Angaben zum Tatort oder
  • falscher Namen des Betroffenen.

Ein oder zwei falsche Buchstaben im Namen reichen aber nicht aus! Auch eine fehlende oder falsche Rechtsbehelfsbelehrung führt übrigens nur zur Verlängerung der Einspruchsfrist auf ein Jahr (§ 58 Verwaltungsgerichtsordnung).

Technische Fehler sind immer ein Angriffspunkt

Welche anderen Fehler kommen gegebenenfalls auch noch vor?

Weit häufiger als formelle Fehler sind technische Fehler oder Bedienungsfehler insbesondere bei Geschwindigkeitsmessungen und Abstands-/Rotlichtverstößen – dies sind dann sogenannte Fehler bei der Beweisführung. Messgeräte müssen z.B. geeicht und kalibriert sein – nur fachkundiges, geschultes Personal darf sie bedienen.

Schon ein falscher Winkel eines mobilen Geschwindigkeitsmessgeräts zur Fahrbahn kann zu Fehlern führen, ebenso wie in Einzelfällen reflektierende Gegenstände (z.B. Wände/LKW´s), fehlerhafte Abstandssensoren oder auch piezo-elektrische Kontakte. In einigen Bundesländern sollen Behörden bestimmte Geräte gar nicht mehr verwenden dürfen, da nicht einmal Sachverständige nachvollziehen können, wie die Messergebnisse zustande kommen.

Bei Beweisfotos muss übrigens die abgebildete Person ausreichend erkenn- und damit identifizierbar sein.

Akteneinsicht und Einspruch per Anwalt

Ein Betroffener kann zwar in den Räumender Behörde Akteneinsicht nehmen, jedoch wird ihm dies mangels Fachwissen wohl kaum helfen. Ein auf Ordnungswidrigkeiten-Recht spezialisierter Verteidiger nimmt dagegen Akteneinsicht durch die Übersendung der Behörden-Akte an die Kanzlei, fertigt, so es sich nicht bereits um eine „elektronische Akte“ handelt, eine Kopie und kann sodann in Ruhe feststellen, ob und wenn ja, welche Fehler der Bußgeldbescheid oder die Akte insgesamt enthält.

Blitzer - Fehlerfreie Tempomessung?

Wir verlangen in unserer Kanzlei im Rahmen der Akteneinsicht bereits von Anfang an z.B. Einsicht in folgende Beweismittel:

  • Gebrauchsanweisung des Mess-/Überwachungsgeräts
  • Beschilderungsplan (maßstabsgetreu)
  • Testfotos Messanfang / Messbeginn (so vorgesehen)
  • Messprotokoll
  • Eichschein
  • Schulungsnachweise des/der Messbeamten
  • Lebensakte/Wartungshandbuch/Reparaturbuch/Reparaturkarte, Gerätestammkarte o. ä. Nachweise (geführt bei Behörde oder Gerätehersteller)
  • Datensätze der kompletten Messreihe (so vorhanden)
  • Herausgabe der Rohmessdaten in unverschlüsselter Form (so vorhanden)

Auch muss ein Verteidiger zwingend darauf achten, ob die Bußgeldbehörde bei einer Messung/Auswertung private Dienstleister einband – laut OLG Frankfurt ist dies verboten!

Solange eine Messung nicht vollständig nachvollzogen werden kann, halte ich es für sinnvoll, notfalls eine gerichtliche Entscheidung zu suchen.

Ich verkenne dabei nicht, dass viele Oberlandesgerichte (sie sind für Rechtsbeschwerden oder Anträge auf Zulassung derselben zuständig) nicht gewillt sind, der Verteidigung die dringend benötigten Informationen zuzugestehen – argumentiert wird damit, dass es sich z.B. um standardisierte Messverfahren handelt und eine weitere Aufklärung einer Messung erst notwendig ist, wenn Anhaltspunkte für eine Fehlmessung aufgezeigt werden.

Wie ein Verteidiger diese Mängel einer Messung ohne vollständige Akteneinsicht darlegen soll, erklären die OLG-Richter nicht – hier „beißt sich die Katze in den Schwanz.“

Wer über eine Verkehrsrechtschutz-Versicherung verfügt, ist in einer besseren Lage – diese deckt zum Beispiel auch die Kosten eines gerichtlich bestellten Sachverständigen. Jedoch kann eine häufigere Inanspruchnahme der Versicherung sehr schnell zu Kündigung des Vertrags führen!

Bei drohenden Fahrverboten sollte jedoch auf jeden Fall versucht werden, vorsorglich auch Gründe für ein Absehen vorzutragen.

Selbst Einspruch einlegen

Wer selbst Einspruch einlegen möchte, hat Folgendes zu beachten:

  1. Der Einspruch muss schriftlich erfolgen.
  2. Er muss an die zuständige Behörde gerichtet sein.
  3. Pflichtangaben sind:
    • Absender
    • Empfänger
    • Aktenzeichen
    • Betreff
    • Begründung
    • Ort
    • Datum
    • Unterschrift

Die Einlegung kann z.B. per Post (dann bitte nur per Einwurf-Einschreiben) oder per Telefax erfolgen. Ob ein Einspruch per E-Mail den gesetzlichen Anforderungen genügt, ist in der Rechtsprechung differenziert worden. Enthält die Mail eine qualifizierte elektronische Signatur, soll dies laut AG Kassel genügen – welcher Normalbürger verfügt jedoch über eine solche?

Noch kurz zum weiteren Verfahrensablauf:

Hilft die Behörde dem Einspruch nicht ab, übergibt sie den Vorgang der zuständigen Staatsanwaltschaft – diese leitet ihn an das für den Tatort zuständige Amtsgericht weiter, vor dem sodann die sogenannte Hauptverhandlung stattfindet.

Was im gerichtlichen Verfahren und der Hauptverhandlung selbst geschieht, behandle ich in einem meiner nächsten Beiträge.

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