Aktuelles August 2014

Quelle: kostenlose-urteile.de

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27.08.2014 - 4 StR 259/14 -

Verlassen des Unfallorts zwecks Versorgung einer stark blutenden Wunde stellt kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort dar

Berechtigtes Entfernen vom Unfallort nach § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB

Verlässt ein Unfallverursacher den Unfallort, um seine stark blutende Wunde in einem Krankenhaus versorgen zulassen, so liegt darin kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB. Denn in einem solchen Fall ist das Entfernen nach § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB berechtigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 26.08.2014 - 3 RVs 55/14 -

Haftstrafe für Trunkenheitsfahrt mit fahrlässiger Tötung für nicht vorbestraften Täter rechtmäßig

Verhängung der Haftstrafe ohne Bewährung zur Verteidigung der Rechtsordnung nicht zu beanstanden

Die Verhängung einer Haftstrafe ohne Bewährung für eine bei einer Trunkenheitsfahrt begangene fahrlässige Tötung kann zur Verteidigung der Rechtsordnung bei einem nicht vorbestraften Täter geboten sein. Dies entschied der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm.

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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 19.08.2014 - VI ZR 308/13 -

Verkehrsunfall zwischen Fußgänger und PKW: Unter Beweis gestellter Einwand der überhöhten Geschwindigkeit muss berücksichtigt werden

Fehlende Berücksichtigung führt zur Aufhebung der Entscheidung und zur Neuverhandlung

Kommt es zwischen einem Fußgänger und einem PKW zu einem Verkehrsunfall, so muss der Einwand des Fußgängers, der Autofahrer sei mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren, vom Gericht berücksichtigt werden. Dies gilt vor allem dann, wenn der Vortrag unter Beweis gestellt wurde. Berücksichtigt das Gericht den Vortrag nicht, so kann dies zur Aufhebung der Entscheidung und zur Neuverhandlung führen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

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Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 19.08.2014 - M 6b E 14.2930 -

Wiedererteilung der Fahrerlaubnis: Strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einmaliger Trunkenheitsfahrt mit BAK von weniger als 1,1 Promille rechtfertigt Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

Anordnung kann auf § 13 Nr. 2 d) der Fahr­erlaubnis­verordnung gestützt werden

Wird einer Autofahrerin wegen einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer BAK von weniger als 1,1 Promille von einem Amtsgericht die Fahrerlaubnis entzogen, so muss die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens abhängig gemacht werden. Eine entsprechende Anordnung ist nach § 13 Nr. 2 d) der Fahr­erlaubnis­verordnung (FeV) zu treffen. Dies hat das Verwaltungsgericht München entschieden.

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Amtsgericht München, Hinweisbeschluss vom 13.08.2014 - 345 C 5551/14

Dash-Cam-Aufzeichnungen können nicht als Beweismittel in einem Zivilprozess verwertet werden

Permanente Überwachung des Straßenverkehrs verstößt gegen das Bundesdatenschutzgesetz und Kunst­urheberrecht

Die Videoaufzeichnungen mit Hilfe der Dash-Cam dürfen in einem Prozess nicht als Beweismittel verwendet werden. Der PKW Fahrer muss daher mit anderen Mitteln seine Unschuld beweisen, um den Prozess nicht zu verlieren. Dies hat Amtsgericht München mit Hinweisbeschluss bekanntgegeben.

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Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 12.08.2014 - AN 4 K 13.01634 -

"Dashcam"-Verfahren: Heimliche Aufnahmen unbeteiligter Dritter grundsätzlich nicht zulässig

Rechtsanwalt gewinnt dennoch wegen eines Formfehlers

Eine Dashcam, die während der Autofahrt permanente Aufnahmen vom befahrenen öffentlichen Bereich macht, ist unzulässig. Aus formalen Gründen musste der Klage gegen die Untersagungsverfügung jedoch stattgegeben werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Ansbach nunmehr in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

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Quelle: rechtsindex.de

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.08.2014 - 7 Sa 852/14

Urteil: Kündigung eines alkoholkranken LKW-Fahrers

Ein Berufskraftfahrer verletzt seine arbeitsvertraglichen Pflichten in erheblichem Maße, wenn er sein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führt. Beruht dieses Verhalten jedoch auf einer Alkoholabhängigkeit, ist dem Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Vertragspflichtverletzung kein Schuldvorwurf zu machen.

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Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 08.08.2014 - 3 L 636/14.NW -

Mit 1,73 Promille auf dem Fahrrad unterwegs: Fahrerlaubnisentzug und Radfahrverbot rechtmäßig

Teilnahme am Straßenverkehr mit Fahrrad in erheblich alkoholisiertem Zustand stellt eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs dar

Wer auf einem Fahrrad mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,73 Promille unterwegs ist und anschließend das von ihm geforderte medizinisch-psychologische Gutachten (MPG) nicht fristgerecht beibringt, dem kann die Fahrerlaubnis zu Recht entzogen sowie das Fahrradfahren verboten werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt a.d. Weinstraße in einem Eilverfahren entschieden.

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