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Farbabweichung bei Neuwagenkauf als Sachmangel

Quelle: rechtsindex.de

Beschluss des LG Ansbach vom 02.09.2014 - 1 S 66/14

Auch geringe Farb­ab­weichungen bei einem Neuwagen können einen Sachmangel darstellen. In dem vom Landgericht Ansbach entschiedenen Fall wurde vom Händler ein Seat Altea nicht in der vom Kunden bestellten Farbe "Track-Grau Metallic" geliefert, sondern in "Pirineos Grau". Das Gericht hielt die Farb­ab­weichung für unzumutbar und sprach dem Käufer einen Anspruch auf Umlackierung in den gewünschten Farbton zu.

Der Händler konnte sich auch nicht auf die Klausel in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen, dass Abweichungen im Farbton vorbehalten blieben, wenn die Änderung nicht erheblich und für den Käufer zumutbar sei. Das Gericht bewertete die Regelung als unwirksam, weil für den Kunden nicht erkennbar ist, von welchen Kriterien die Erheblichkeit der Änderung und deren Zumutbarkeit abhängt.

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