Winterdienstpflicht erstreckt sich auch auf für Radfahrer freigegebene Gehwege
Quelle: rechtsindex.de
Urteil des Hessischen VGH vom 04.06.2014 - 2 A 2350/12
Die in einer Gemeindesatzung ausgesprochene Verpflichtung von Grundstückseigentümern zur Räumung des vor ihrem Anwesen gelegenen Gehwegs von Schnee und Eis bleibt nach einem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs auch dann bestehen, wenn auf dem Gehweg durch das Zusatzschild "Radfahrer frei" das Radfahren erlaubt ist. Dem steht nicht entgegen, dass für "reine" Fahrradwege der Winterdienst Sache der Kommune ist.