Zu geringer Abstand zu Baustellenfahrzeug
Quelle: rechtsindex.de
Urteil des LG Saarbrücken vom 17.04.2014 - 13 S 24/14
Fährt ein Verkehrsteilnehmer an einem Baustellenfahrzeug mit weiß-rot-weißen Warneinrichtungen, Warnblinklicht und eingeschalteter Rundumleuchte vorbei, muss er mit einem plötzlichen, weiten Öffnen der Türen rechnen und einen ausreichenden Seitenabstand einhalten.
Wird dieser unterschritten und kommt es nach einem unachtsamen Öffnen der Fahrertür des Baustellenfahrzeugs zu einer Kollision der Fahrzeuge, haftet der Vorbeifahrende in Höhe eines Drittels für den entstandenen Schaden.