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Zu geringer Abstand zu Baustellenfahrzeug

Quelle: rechtsindex.de

Urteil des LG Saarbrücken vom 17.04.2014 - 13 S 24/14

Fährt ein Verkehrs­teilnehmer an einem Baustellen­fahrzeug mit weiß-rot-weißen Warn­einrichtungen, Warn­blinklicht und eingeschalteter Rundum­leuchte vorbei, muss er mit einem plötzlichen, weiten Öffnen der Türen rechnen und einen ausreichenden Seiten­abstand einhalten.

Wird dieser unterschritten und kommt es nach einem unachtsamen Öffnen der Fahrertür des Baustellen­fahrzeugs zu einer Kollision der Fahrzeuge, haftet der Vorbeifahrende in Höhe eines Drittels für den entstandenen Schaden.

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