Kolumnen RA Winter für ddp / dapd / Focus

- verfasst von 2001 bis 2022

In Einzelfällen kam es zu einer Änderung der Rechtslage. Die betroffenen Kolumnen wurden aus Zeitgründen noch nicht aktualisiert - dies wird zeitnah nachgeholt.

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Der "Idioten-Test"- Idiot ist nur, wer blind vertraut!

von RA Michael Winter

Wie jeder schon einmal gehört hat, muss ein Verkehrsteilnehmer unter bestimmten Voraussetzungen eine sogenannte „medizinisch-psychologische Untersuchung" absolvieren, um seinen Führerschein zurückzuerhalten.

Glaubt man den Anzeigen im Internet, ist dies "kein Problem" - Rechtsanwalt Michael Winter, bundesweit verkehrsrechtlich tätig, vertritt einen exakt gegenteiligen Standpunkt:

  1. Eine MPU absolviert z.B. zwingend, wer mit 1,6 Promille oder mehr beziehungsweise unter Einfluss von Drogen ein Fahrzeug führt, wiederholt durch Alkohol am Steuer auffällt oder in Flensburg einen Punktestand von 18 oder mehr Punkten erreicht.

  2. Die Fahrerlaubnisbehörde zweifelt in solchen Fällen daran, dass der Proband problemlos am Straßenverkehr teilnehmen kann. Gelingt es durch verkehrsmedizinische und verkehrspsychologische Befunde nebst weiteren Hinweis auf eine stabile Verhaltens- und Einstellungsänderung im Rahmen der MPU diese Zweifel auszuräumen, steht jedoch einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis nichts mehr im Wege.

  3. Formale und inhaltliche Standards der MPU ergeben sich unter anderem aus den „Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung“.

  4. Vor allem im Internet kursieren eine Vielzahl völlig unseriöser Angebote zum Bestehen des "Idioten-Tests“.

  5. Rechtsanwalt Winter ist immer wieder verwundert darüber, wie es diesen Anbietern gelingt, Kunden durch angebliche "Garantien" für sich zu gewinnen - man kann sicher sein, dass hier lediglich mit der teilweise verzweifelten Lage eines Führerscheinlosen Geld verdient werden soll.

  6. Weder kann man jemanden seriös in wenigen Tagen auf eine solche Untersuchung vorbereiten, noch das Bestehen Derselben garantieren.

  7. Auch scheinen viele Betroffene nicht nur jeder Versprechung Glauben zu schenken, sondern bereit zu sein, für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nahezu alles zu tun - mithin auch in einer solchen Untersuchung konsequent zu lügen.

  8. Dass eine „grundlegende Einstellungs- und Verhaltensänderung", welche nur im Rahmen einer schauspielerischen Leistung existiert, von den die Prüfung durchführenden Verkehrspsychologen als solche erkannt wird, ist offensichtlich den wenigsten begreiflich zu machen.

  9. Gleichfalls rät Rechtsanwalt Winter davon ab, zahlreichen auf dem Markt kursierenden Druckwerken, mit denen man beispielsweise "den Test knacken" soll, zu vertrauen.

  10. Eine seriöse und umfangreiche Vorbereitung auf die MPU sollte stets im Zusammenspiel mit einem Verkehrsmediziner und einem Verkehrspsychologen erfolgen.

  11. Nur dann - so Rechtsanwalt Winter - bestehe eine berechtigte Chance, schlussendlich bei einer anerkannten Begutachtungstelle ein „positives Gutachten" in Händen zu halten.

Näheres zu diesen und anderen Themen erfahren Sie demnächst unter "www.führerscheinretter.de"

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