Kolumnen RA Winter für ddp / dapd / Focus

- verfasst von 2001 bis 2022

In Einzelfällen kam es zu einer Änderung der Rechtslage. Die betroffenen Kolumnen wurden aus Zeitgründen noch nicht aktualisiert - dies wird zeitnah nachgeholt.

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Wer den Schaden hat – (muss selbst für sein Recht sorgen)

von RA Michael Winter

Der Gesetzgeber stellte es sich so schön vor:

Wer unverschuldet einen Unfall erleidet, soll so gestellt werden, als ob dieser nicht stattgefunden habe.

Dass dies eine Wunschvorstellung bleibt, war zwar von vornherein klar, was jedoch aktuell Haftpflichtversicherer alles versuchen, um einen Geschädigten möglichst kostengünstig abzuspeisen, deckt Rechtsanwalt Michael Winter (www.führerscheinretter.de) in dieser Kolumne auf:

  1. Sehr häufig werden Mietwagenkosten nur unvollständig ersetzt und darauf verwiesen, dass der Geschädigte entweder keine Vergleiche vor Anmietung eines Fahrzeuges angestellt, oder nach einem sogenannten „Unfallersatztarif“ angemietet habe.
    Auch arbeiten Versicherer zwischenzeitlich mit Mietwagenunternehmen zusammen, um hier Geld zu sparen.
  2. Immer wieder versucht man, einem Geschädigten einen hauseigenen Gutachter „aufs Auge zu drücken“ – hierauf muss sich niemand einlassen
  3. Beauftragt man jedoch einen unabhängigen Gutachter, wird dessen Gutachten ebenso wie seine Rechnung häufig angegriffen.
  4. Behinderungen bei der Einschaltung von Rechtsanwälten sind ebenso zu beobachten.
  5. Nicht unbeträchtliche Summen sparen Versicherer auch dadurch, dass Sie im Rahmen von standardisierten Textbausteinen eine Aufforderung zur Schadensregulierung und Bezahlung mit Argumenten wie „der Unfall wurde von unserem Versicherungsnehmer noch nicht gemeldet“ bzw. „wir bemühen uns um Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte“ verzögern. Die hierdurch erlangten Zinsvorteile gehen in den 7-stelligen Bereich.
  6. Auch die seit längerer Zeit angebotenen „Schutzbriefe“ der Kfz-Versicherer sind mit größter Vorsicht zu betrachten – hier möchten Versicherungen als erste von einem Unfall Kenntnis erlangen, um den Schaden auf möglichst billigem Weg regulieren zu können.
  7. Selbst der Zentralruf der Versicherer, so hilfreich er sein mag, kann negative Folgen für einen Geschädigten haben, so er von dort aus übermittelte Informationen dazu nutzt, selbst mit der gegnerischen Haftpflicht zu verhandeln.
    Einige Versicherer prämieren ihre Sachbearbeiter dafür, einem Geschädigten sodann den Anspruch auf Hinzuziehung eines Rechtsanwalts oder eines freien Sachverständigen auszureden.
  8. Angebote der Versicherung, den Schaden schnell und zügig abzuwickeln, in dem man den Geschädigten auf eine bestimmte Werkstatt verweist und ihm ein Mietfahrzeug stellt, sind mit äußerster Vorsicht zu genießen – Werkstätten und Mietwagenunternehmer arbeiten mit der Versicherung zusammen – Ziel ist es, den Schadensbetrag so gering wie möglich zu halten.
  9. Im Rahmen von Personenschäden hat Rechtsanwalt Winter in 20 Jahren noch nicht erlebt, dass gegnerische Versicherer ordnungsgemäß berechnete Schmerzensgeldforderungen sowie andere immaterielle Ansprüche außergerichtlich vollständig „Ohne Wenn und Aber“ anerkennen – hier wird gestritten bis zum Gerichtsverfahren oder gefeilscht wie auf einem türkischen Basar.
  10. Was dem Haftpflichtversicherer recht, ist verständlicherweise dem Vollkaskoversicherer billig – auch nach Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes und Wegfall der sogenannten „Alles- oder Nichts-Grenze“  ist zu beobachten, dass Vollkaskoversicherer versuchen, ihre Aufwendungen niedrig zu halten und teilweise unberechtigte Kürzungen bei der Schadensregulierung vornehmen.
  11. Es gilt deshalb – und dies nicht, um den Anwaltsberuf mit Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zu unterstützen, sondern um als Geschädigter seine Rechte adäquat wahren zu können:
    1. Lassen Sie sich nach einem Unfallereignis kompetent über die Ihnen zustehenden Rechte beraten.
    2. Führen Sie keinesfalls selbst Verhandlungen mit einem gegnerischen Haftpflichtversicherer (Ausnahme: der tatsächliche Bagatellschaden).
    3. Beachten Sie, dass im Falle des Scheiterns außergerichtlicher Verhandlungen ein Schadensersatzprozess geführt werden muss, welcher Geld kostet.
    4. Schließen Sie deshalb im Hinblick auf die allfälligen Risiken des Straßenverkehrs unbedingt eine entsprechende Rechtsschutzversicherung ab.

Michael Winter, bundesweit spezialisiert auf Vekehrsstraf- und Bußgeldrecht sowie Unfallabwicklung, Kornwestheim, www.führerscheinretter.de

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