Konsum von Cannabis und Alkohol führt zur Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass der Landkreis Bad Dürkheim einem Kreisbewohner zu Recht die Fahrerlaubnis entzogen und das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen untersagt hat, nachdem dieser im November 2015 ein Kraftfahrzeug unter Drogen- und Alkoholeinfluss geführt hatte.