Aktuelles Januar 1976
Quelle: kostenlose-urteile.de
Kammergericht Berlin, Urteil vom 26.01.1976 - 12 U 1665/75 -
Anmietung eines Ersatzfahrzeugs nach Verkehrsunfall: Durch Nichtbenutzung des eigenen Fahrzeugs erzielte Ersparnis ist von den Mietwagenkosten in Höhe von 15 % abzuziehen
Eigenersparnis liegt in der fehlenden Abnutzung des eigenen Fahrzeugs
Wer nach einem Verkehrsunfall für die Dauer der Reparatur seines beschädigten Fahrzeugs ein Ersatzfahrzeug anmietet und die Mietwagenkosten vom Unfallverursacher ersetzt verlangt, muss sich eine Eigenersparnis von 15 % anrechnen lassen. Diese Ersparnis liegt darin, dass das eigene Fahrzeug für die Dauer der Reparatur nicht abgenutzt wird. Dies hat das Kammergericht entschieden.