Aktuelles April 2016
Quelle: kostenlose-urteile.de
Landgericht München I, Urteil vom 14.04.2016 - 23 O 23033/15 -
VW-Abgasskandal: Käufer eines Seat mit manipuliertem VW-Dieselmotor kann Kaufvertrag rückabwickeln
LG München I räumt Autokäufer erstmals volles Rückgaberecht gegen VW-Vertragshändler ein
Das Landgericht München I hat der Klage des Käufers eines Kfz der zum Volkswagen-Konzern gehörenden Marke Seat auf Rückabwicklung stattgegeben. Die fehlerhaften Angaben zum Schadstoffausstoß berechtigten den Käufer, den Kaufvertrag mit dem VW-Vertragshändler wegen arglistiger Täuschung und aufgrund der allgemeinen Sachmangelgewährleistungsrechte rückabzuwickeln.