Aktuelles November 2013
Quelle: Newsletter BVSK-RECHT-AKTUELL - 2014/KW 27
AG Mannheim, Urteil vom 25.11.2013, AZ: 1 C 331/13
Zur Erstattung von UPE-Aufschlägen und Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung
Der vom Kläger beauftragte Kfz-Sachverständige hatte in seinem Schadengutachten Kosten der Beilackierung, Ersatzteilaufschläge und Verbringungskosten berücksichtigt, da diese im örtlichen Bereich üblicherweise anfallen.
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Quelle: kostenlose-urteile.de
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 29.10.2013 - 26 U 12/13 -
Warndreieck nicht aufgestellt - 50 prozentige Mithaftung bei Autobahnunfall
Nachfolgender Verkehr muss auf einer Bundesautobahn grundsätzlich nicht mit haltenden Fahrzeugen rechnen.
Versäumt es der Fahrer eines Sattelzuges bei einem Notstopp auf der Autobahn, ein Warndreieck aufzustellen, erhält der Fahrzeughalter nur 50 % seines Schadens ersetzt, wenn es wegen der Unaufmerksamkeit des Fahrers zu einem Auffahrunfall kommt.
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Oberlandesgericht München, Beschluss vom 17.09.2013 - 10 U 2166/13 -
Hohe Betriebsgefahr eines Quads aufgrund Instabilität des Quads und risikohafte Fahrweise begründet vollständige Haftung an Verkehrsunfall
Fehlendes Verschulden an Unfall unerheblich
Die hohe Betriebsgefahr eines Quads aufgrund seiner Instabilität und der riskanten Fahrweise des Quadfahrers kann eine vollständige Haftung des Quadfahrers wegen eines Verkehrsunfalls begründen.
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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 15.11.2013 - 20 U 83/13 -
Kein Versicherungsschutz durch Kaskoversicherung bei Reifenplatzer aufgrund Überfahrens eines Bordsteins
Fehlender Versicherungsschutz wegen Vorliegens eines Betriebsschadens
Platzt während der Fahrt der Reifen eines Autos, so liegt dann kein Unfallschaden vor, wenn das Überfahren eines Bordsteins möglicherweise Ursache des Reifenplatzers ist. In einem solchen Fall liegt ein Betriebsschaden vor und es besteht kein Versicherungsschutz durch die Kaskoversicherung. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.