Aktuelles Juli 1992

Quelle: kostenlose-urteile.de

Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.07.1992 - IV ZR 223/91 -

Versicherungsschutz nach Verkehrsunfall: Eindeutiger Rotlichtverstoß stellt grob fahrlässiges Verhalten dar

Augenblickversagen rechtfertigt in der Regel keinen Rotlichtverstoß

Überfährt eine Autofahrerin mit unvermittelter Geschwindigkeit eine schon seit einiger Zeit Rot zeigende Ampel, so liegt darin ein grob fahrlässiges Verhalten. Von einem entschuldbaren Augenblickversagen kann in einem solchen Fall regelmäßig nicht ausgegangen werden. Denn ein Verkehrsteilnehmer muss beim Überfahren einer Kreuzung stets hoch aufmerksam sein. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

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