Aktuelles November 2004

Quelle: kostenlose-urteile.de

Amtsgericht Neuruppin, Urteil vom 12.11.2004 - 42 C 263/04 -

Recht zur Mietminderung bei hörbaren Darmgeräuschen des Nachbarn während des Badens und Toiletten­geräusche von kleinen und großen Geschäften

Mietminderungsrecht aufgrund intimen Charakters der Geräusche

Kann ein Mieter aufgrund der Hellhörigkeit des Wohnhauses Darmgeräusche seines badenden Nachbarn hören, so rechtfertigt dies eine Mietminderung. Ein solches Recht besteht insbesondere deswegen, da die Geräusche einen intimen Charakter aufweisen. Dies hat das Amtsgericht Neuruppin entschieden, das in diesem Streitfall auch über viele weitere Geräusche entscheiden musste.

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