Aktuelles März 2016

Quelle: kostenlose-urteile.de

Landgericht Münster, Urteil vom 14.03.2016 - 11 O 341/15 -

VW-Abgasskandal: Käufer eines VW mit manipulierter Abgassoftware hat keinen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags

Autohändler kann lediglich zur Nachbesserung des Abgassystems verpflichtet werden

Das Landgericht Münster hat entschieden, dass der Käufer eines von der manipulierten Abgassoftware betroffenen VW keinen Anspruch auf die Rückabwicklung des Kaufvertrages hat, sondern von dem Autohändler lediglich die Nachbesserung des Abgassystems verlangen kann.

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