Aktuelles 1997
Quelle: kostenlose-urteile.de
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 24.03.1997 - 12 U 375/96 -
Unfall aufgrund Rollsplitt: Kein Anspruch auf Schadenersatz bei ausreichender Warnung vor Rollsplitt durch Verkehrsschild
Aufstellung eines Warnschildes genügt regelmäßig der Verkehrssicherungspflicht
Kommt es aufgrund von Rollsplit zu einem Unfall, so haftet dafür nicht der Verkehrssicherungspflichtige, wenn vor den Gefahren des Rollsplitts durch ein Verkehrsschild gewarnt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.