Aktuelles April 2011

Quelle: kostenlose-urteile.de

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 13.04.2011 - 14 U 137/09 -

Schlaganfall nach Ärger mit Unfallverursacher: Unfallverursacher haftet nicht für Folgen des Schlaganfalls

Kein haftungsrechtlicher Zusammenhang zwischen Schlaganfall und Verkehrsunfall

Erleidet der Geschädigte eines Verkehrs­unfalls einen Schlag­anfall, weil er sich über das Verhalten des Unfall­verursachers aufregt, so kann der Unfall­verursacher dafür nicht haftbar gemacht werden. Denn es fehlt insofern an einem haftungs­rechtlichen Zusammenhang zwischen Schlag­anfall und Verkehrs­unfall. Dies geht aus einer Entscheidung des Ober­landes­gerichts Celle hervor.

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