Aktuelles Januar 2014
Quelle: MMR 2014, 343
Urteil des LG Berlin vom 24.01.2014 15 S 16/12
Haftung der Eltern für Urheberrechtsverstoß ihres Kindes
Eltern haften grundsätzlich nicht als Anschlussinhaber für eine von ihrem Kind begangene Urheberrechtsverletzung, wenn sie es über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen eingehend belehrt haben und keine Anhaltspunkte dafür bestanden, dass ihr Kind dem Verbot zuwiderhandelt.
Weiterlesen … Haftung der Eltern für Urheberrechtsverstoß ihres Kindes
Quelle: Newsletter BVSK-RECHT-AKTUELL - 2014/KW 27
AG Neu-Ulm, Urteil vom 20.01.2014, AZ: 3 C 1358/13
Restwert aus Gutachten gilt auch bei Weiternutzung, BVSK-Honorarbefragung 2013 ist geeignete Schätzgrundlage
Der Kläger hatte zur Schadenbezifferung ein Sachverständigengutachten beauftragt, worin ein wirtschaftlicher Totalschaden festgestellt wurde.
von RA Michael Winter
Oberlandesgericht Hamm Urteil vom 16. Januar 2014 Az.: 4 U 102/13
Verkürzte Gewährleistungsfrist von einem Jahr für "B-Ware" ist unzulässig
Die Sachmängelhaftung für so genannte “ B-Ware“ auf nur 1 Jahr zu begrenzen ist unzulässig, da Derartiges nur für gebrauchte Gegenstände (§ 475 II BGB) möglich ist.
Als “B-Ware“ vertriebene Artikel sind gebraucht im Sinne des Gesetzes, wenn man sie ihrem “gewöhnlichen Verwendungszweck zugeführt hat“.
Weiterlesen … Verkürzte Gewährleistungsfrist von einem Jahr für "B-Ware" ist unzulässig
Quelle: Newsletter BVSK-RECHT-AKTUELL - 2014/KW 27
OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.01.2014, AZ: 9 U 233/12
"TÜV neu" als Beschaffenheitsvereinbarung beim Gebrauchtwagenkauf
Der Kläger verlangt von dem Beklagten die Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs über Ebay. Im August 2011 bot der Beklagte einen amerikanischen Pickup mit einem Mindestpreis von 12.700,00 € für eine Dauer von zehn Tagen zur Versteigerung an.
Weiterlesen … "TÜV neu" als Beschaffenheitsvereinbarung beim Gebrauchtwagenkauf
Quelle: kostenlose-urteile.de
Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 08.01.2014 - 19 U 158/13 -
Spanngurte auf Autobahn: Überfahren von kaum erkennbaren Fahrzeugteilen spricht nicht für Verstoß gegen das Sichtfahrgebot
Voller Schadenersatzanspruch aufgrund Unfallereignisses besteht
Überfährt ein Autofahrer bei Dunkelheit auf der Fahrbahn einer Autobahn liegende kaum erkennbare Fahrzeugteile und beschädigt dadurch sein Fahrzeug, so spricht nicht ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Autofahrer gegen das Sichtfahrgebot verstieß. Ihm steht daher der volle Schadenersatzanspruch zu. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.