Aktuelles März 2001

Quelle: kostenlose-urteile.de

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 07.03.2001 - 2 Ss OWi 127/01 -

Zusatzschild "werktags von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr": Geschwindig­keits­beschränkung gilt auch für Samstag

Samstag gilt als Werktag

Weist ein die Geschwindigkeit begrenzendes Verkehrszeichen das Zusatzschild "werktags von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr" auf, so gilt die Geschwindig­keits­beschränkung auch für den Samstag. Denn dieser gilt als Werktag. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

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