Aktuelles März 2001
Quelle: kostenlose-urteile.de
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 07.03.2001 - 2 Ss OWi 127/01 -
Zusatzschild "werktags von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr": Geschwindigkeitsbeschränkung gilt auch für Samstag
Samstag gilt als Werktag
Weist ein die Geschwindigkeit begrenzendes Verkehrszeichen das Zusatzschild "werktags von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr" auf, so gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung auch für den Samstag. Denn dieser gilt als Werktag. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.