Aktuelles April 2007

Quelle: kostenlose-urteile.de

Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 27.04.2007 - 3 Ss OWi 452/07 -

Keine verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons während der Autofahrt bei bloßem In-der-Hand-halten des Handys

Benutzung setzt Inanspruchnahme einer der Funktionstasten voraus

Wer während der Autofahrt lediglich sein Handy in der Hand hält, begeht keine Ordnungswidrigkeit wegen einer verbotswidrigen Benutzung eines Mobiltelefons während der Autofahrt im Sinne des § 23 Abs. 1 a) StVO. Denn eine Benutzung liegt nur vor, wenn zumindest eine der Funktionstasten des Mobiltelefons in Anspruch genommen wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg hervor.

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