Aktuelles September 2013

Quelle: kostenlose-urteile.de

Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 26.09.2013 - 2 SsBs 280/13 -

Fahrlässige Geschwindig­keits­über­schreitung wegen Übersehens eines Verkehrszeichens kann aufgrund Augenblicksversagen entschuldbar sein

Kein entschuldbares Augenblicksversagen bei deutlicher Erkennbarkeit einer Geschwindig­keits­begrenzung aufgrund von Fahrbahnschäden

Übersieht ein Autofahrer ein Verkehrszeichen und kommt es deshalb zu einer fahrlässigen Geschwindig­keits­über­schreitung, so kann dies aufgrund eines Augenblickversagens entschuldbar sein. Ein entschuldbares Augenblickversagen ist aber zu verneinen, wenn dem Autofahrer wegen der deutlich erkennbaren Fahrbahnschäden hätte aufdrängen müssen, dass die Geschwindigkeit begrenzt ist. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.

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Quelle: kostenlose-urteile.de

Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 06.09.2013 - 10 S 185/12 -

Branchenbuchabzocke: Kein Anspruch auf Zahlung bei versteckter Vergütungspflicht im Fließtext

Vergütungsklausel wegen überraschenden Charakters gemäß § 305 c Abs. 1 BGB unwirksam

Wird ein Gewerbetreibender auf Zahlung eines Branchenbucheintrags in Anspruch genommen, weil er ein Formular des Anbieters ausgefüllt und unterschrieben hat, muss er dann nicht zahlen, wenn die Vergütungspflicht im Fließtext versteckt war und er sie deswegen übersehen hat. In einem solchen Fall kann von einer überraschenden Klausel im Sinne des § 305 c Abs. 1 BGB ausgegangen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken hervor.

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