Aktuelles 2011
Quelle: kostenlose-urteile.de
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 13.04.2011 - 14 U 137/09 -
Schlaganfall nach Ärger mit Unfallverursacher: Unfallverursacher haftet nicht für Folgen des Schlaganfalls
Kein haftungsrechtlicher Zusammenhang zwischen Schlaganfall und Verkehrsunfall
Erleidet der Geschädigte eines Verkehrsunfalls einen Schlaganfall, weil er sich über das Verhalten des Unfallverursachers aufregt, so kann der Unfallverursacher dafür nicht haftbar gemacht werden. Denn es fehlt insofern an einem haftungsrechtlichen Zusammenhang zwischen Schlaganfall und Verkehrsunfall. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.