Aktuelles 2001

Quelle: kostenlose-urteile.de

Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 06.07.2001 - 1 St RR 57/2001 -

Ausbremsen eines Verkehrsteilnehmers kann strafbare Nötigung darstellen

Voraussetzung ist Aufzwingen einer Vollbremsung, eines Stillstandes oder einer unangemessen niedrigen Geschwindigkeit

Wird ein Verkehrsteilnehmer durch das Ausbremsen eines vorausfahrenden Verkehrsteilnehmers zu einer Vollbremsung, einem Stillstand oder einer unangemessen niedrigen Geschwindigkeit gezwungen, so liegt darin dann eine strafbare Nötigung (§ 240 StGB), wenn weder ein Ausweichen noch ein Überholen möglich ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts hervor.

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Quelle: kostenlose-urteile.de

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 07.03.2001 - 2 Ss OWi 127/01 -

Zusatzschild "werktags von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr": Geschwindig­keits­beschränkung gilt auch für Samstag

Samstag gilt als Werktag

Weist ein die Geschwindigkeit begrenzendes Verkehrszeichen das Zusatzschild "werktags von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr" auf, so gilt die Geschwindig­keits­beschränkung auch für den Samstag. Denn dieser gilt als Werktag. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

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