Aktuelles 1991

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Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 08.10.1991 - 5 Ss 383/91 - 119/91 I -

Beleidigung im Strassenverkehr durch ausgestreckten Mittelfinger

Anlasslos verursachtes starkes Abbremsen eines Autofahrers begründet Strafbarkeit wegen Nötigung

Zeigt ein Autofahrer einem anderen Autofahrer den ausgestreckten Mittelfinger, so liegt darin eine Beleidigung nach § 185 StGB. Verursacht er zudem anlasslos ein starkes Abbremsen des anderen Autofahrers, so begeht er eine Nötigung nach § 240 Abs. 1 StGB. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor.

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