Aktuelles April 2013
Quelle: kostenlose-urteile.de
Landgericht Trier, Hinweisbeschluss vom 30.04.2013 - 1 S 153/12 -
Mietwagen nach Verkehrsunfall: Keine Erstattung der Kosten für Winterbereifung des Mietwagens
Keine Erstattungspflicht aufgrund fehlender Pflicht zur Winterbereifung
Wer nach einem Verkehrsunfall ein Ersatzfahrzeug anmietet, kann die zusätzlichen Kosten für eine Winterbereifung des Fahrzeugs grundsätzlich nicht erstattet verlangen. Denn eine Pflicht zur Winterbereifung gibt es nicht. Dies hat das Landgericht Trier entschieden.