Aktuelles April 2013

Quelle: kostenlose-urteile.de

Landgericht Trier, Hinweisbeschluss vom 30.04.2013 - 1 S 153/12 -

Mietwagen nach Verkehrsunfall: Keine Erstattung der Kosten für Winterbereifung des Mietwagens

Keine Erstattungspflicht aufgrund fehlender Pflicht zur Winterbereifung

Wer nach einem Verkehrsunfall ein Ersatzfahrzeug anmietet, kann die zusätzlichen Kosten für eine Winterbereifung des Fahrzeugs grundsätzlich nicht erstattet verlangen. Denn eine Pflicht zur Winterbereifung gibt es nicht. Dies hat das Landgericht Trier entschieden.

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