Aktuelles Dezember 2013

Quelle: kostenlose-urteile.de

Amtsgericht München, Urteil vom 17.12.2013 - 432 C 26005/13 -

Falschparken auf Supermarktparkplatz: Unverhältnis­mäßig­keit eines Abschleppvorgangs bei Möglichkeit des Auffindens des Falschparkers

Suche nach Falschparker kann milderes Mittel darstellen

Das Abschleppen eines auf einem Supermarktparkplatz verbotswidrig abgestellten PKW kann unverhältnismäßig sein, wenn der Falschparker durch ein bloßes Ausrufen im Supermarkt aufgefunden werden kann. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung der Abschleppkosten. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.

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Quelle: Internetportal Amtsgericht Wiesbaden

Keine Nutzungsausfallentschädigung für beschädigtes Navigationsgerät

Bereits am 25.09.2013 hat das Amtsgericht Wiesbaden (Aktenzeichen 93 C 1390/13-22) in einem Urteil festgestellt, dass ein Fahrzeugeigentümer, dessen im Fahrzeug eingebautes Navigationsgerät nach einem Verkehrsunfall nicht mehr funktionstüchtig ist, keinen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung hat.

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Quelle: kostenlose-urteile.de

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 06.12.2013 - 12 LA 287/12 -

Anordnung der Vorlage eines ärztlichen Gutachtens zur Überprüfung der Fahreignung eines Jugendlichen aufgrund regelmäßigen Cannabiskonsums zulässig

Durch ärztliches Gutachten zu klärende Frage des regelmäßigen Cannabiskonsums unzulässig

Die Fahr­erlaubnis­behörde kann die Vorlage eines ärztlichen Gutachtens zur Überprüfung der Fahreignung verlangen, wenn der Betroffene als Jugendlicher regelmäßig Cannabis konsumiert hat und damit Zweifel an der Fahreignung bestehen. Unzulässig ist dagegen die Anordnung der Vorlage eines ärztlichen Gutachtens zur Klärung der Frage, ob der Betroffene noch regelmäßig Cannabis zu sich nimmt. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Lüneburg entschieden.

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Quelle: kostenlose-urteile.de

Amtsgericht München, Urteil vom 06.12.2013 - 344 C 1200/13 -

Behandlungskosten für einen angefahrenen Hund müssen unabhängig vom Wert des Tieres erstattet werden

Bei unsachgemäßem Anleinen des Hundes trägt Tierhalter ein Mitverschulden

Wer einen nicht ordnungsgemäß angeleinten Hund an einer Tankstelle anfährt und verletzt, hat grundsätzlich die Behandlungskosten unabhängig vom Wert des Hundes zu erstatten. Der Hundehalter muss sich bei unsachgemäßem Anleinen des Hundes ein Mitverschulden zurechnen lassen. Dies entschied das Amtsgericht München.

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Quelle: kostenlose-urteile.de

Amtsgericht Verden, Beschluss vom 04.12.2013 - 9a Gs 924 Js 43392/13 (3757/13) -

Trunkenheit im Verkehr: Keine Teilnahme am Straßenverkehr bei Übernachten auf Diskothek-Parkplatz

Im Auto mitgeführte Decken lassen auf Übernachten-Wollen auf dem Parkplatz schließen

Hat ein wegen Trunkenheit Fahruntüchtiger sein Fahrzeug nur wenige Meter auf einem Disco-Parkplatz bewegt, weil er dort übernachten wollte, dann kann eine Ausnahme von der gesetzlichen Regelwirkung des Entzugs der Fahrerlaubnis vorliegen. Dies hat das Amtsgericht Verden entschieden.

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