Aktuelles Oktober 2013

Quelle: kostenlose-urteile.de

Amtsgericht Buxtehude, Urteil vom 09.10.2013 - 31 C 496/13 -

Un­verhältnis­mäßig­keit der Beauftragung eines Ab­schlepp­unter­nehmens bei Möglichkeit des unproblematischen Auffindens des Falschparkers

Eigentümer des Parkplatzes steht kein Anspruch auf Ersatz der Abschleppkosten zu

Die Beauftragung eines Ab­schlepp­unter­nehmens durch den Eigentümer eines Parkplatzes ist unverhältnismäßig, wenn der Falschparker ohne großen Aufwand schnell aufgefunden und zum Wegfahren aufgefordert werden kann. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung der Abschleppkosten. Dies hat das Amtsgericht Buxtehude entschieden.

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