Aktuelles Oktober 2013
Quelle: kostenlose-urteile.de
Amtsgericht Buxtehude, Urteil vom 09.10.2013 - 31 C 496/13 -
Unverhältnismäßigkeit der Beauftragung eines Abschleppunternehmens bei Möglichkeit des unproblematischen Auffindens des Falschparkers
Eigentümer des Parkplatzes steht kein Anspruch auf Ersatz der Abschleppkosten zu
Die Beauftragung eines Abschleppunternehmens durch den Eigentümer eines Parkplatzes ist unverhältnismäßig, wenn der Falschparker ohne großen Aufwand schnell aufgefunden und zum Wegfahren aufgefordert werden kann. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung der Abschleppkosten. Dies hat das Amtsgericht Buxtehude entschieden.