Aktuelles 1994

Quelle: kostenlose-urteile.de

OLG Nürnberg, Urteil vom 27.01.1994 - 8 U 2961/93 -

Wildschadenklausel einer Teil­kasko­versicherung: Bei Zusammenstoß mit wenige Augenblicke zuvor getötetem Reh besteht Anspruch auf Versicherungsschutz

Beschränkung des Versicherungsschutzes auf Kollision mit in Bewegung befindlichem Haarwild nicht sachgerecht

Stößt ein PKW mit einem wenige Augenblicke zuvor getötetem Reh zusammen und entsteht dadurch ein Schaden am PKW, besteht ein Anspruch auf Versicherungsschutz gegenüber der Teilkaskoversicherung. Der Versicherungsschutz ist nicht allein auf Kollisionen mit in Bewegung befindlichen Tieren beschränkt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg hervor.

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