Vollbremsung ohne zwingenden Grund begründet Verkehrsverstoß
Kommt es zu einem Auffahrunfall, kann dem Auffahrenden in der Regel ein unzureichender Abstand oder eine Unaufmerksamkeit zur Last gelegt werden. Dem Vorausfahrenden kann demgegenüber ein Verstoß gegen das Verbot des starken Bremsens ohne zwingenden Grund angelastet werden. Ein solcher Fall kann vorliegen, wenn der Vorausfahrende vor einer ausgeschalteten Baustellenampel abrupt abbremst. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.