Aktuelles März 2014
Quelle: kostenlose-urteile.de
Oberlandesgericht Dresden, Hinweisbeschluss vom 26.03.2014 - 7 U 1506/13 -
Sturz aufgrund Notbremsung einer Straßenbahn: Fahrgast muss stets mit berechtigter Notbremsung rechnen und sich daher sicheren Halt verschaffen
Sturz aufgrund mangelnder Vorsicht begründet überwiegendes Mitverschulden des Fahrgastes
Der Fahrgast einer Straßenbahn muss stets mit einer berechtigten Notbremsung rechnen. Er hat daher dafür zu sorgen, dass er einen sicheren Halt hat. Kommt er dem nicht nach und stürzt, so ist dem Fahrgast ein überwiegendes Mitverschulden anzulasten. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
Quelle: Newsletter BVSK-RECHT-AKTUELL - 2014/KW 27
AG Nördlingen, Urteil vom 25.03.2014, AZ: 1 C 61/14
Mietwagenkosten - Schwacke bestätigt
Gegenstand der Klage vor dem AG Nördlingen war ein Kfz-Haftpflichtschaden vom 10.07.2013. Die Eintrittspflichtigkeit der Beklagten als Kfz-Haftpflichtversicherung der Unfallgegnerseite stand fest. Unfallbedingt musste der Kläger für den Zeitraum vom 22.07.2013 bis 27.07.2013 einen Ersatzwagen anmieten.
Quelle: kostenlose-urteile.de
Landgericht Heidelberg, Urteil vom 13.03.2014 - 2 O 203/13 -
Fahrer eines Leichtkraftrads (Motorroller) innerorts nicht zum Tragen von Protektorenschutzkleidung verpflichtet
Fehlende Schutzkleidung begründet daher kein Mitverschulden bei einem Verkehrsunfall
Kommt es zwischen einem PKW und einem Leichtkraftrad (Motorroller) zu einem Unfall, so ist dem Leichtkraftradfahrer nicht deswegen ein Mitverschulden anzulasten, weil er keine Protektorenschutzkleidung trägt. Denn dazu ist ein Leichtkraftradfahrer nicht verpflichtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Heidelberg hervor.