Aktuelles März 2013
Quelle: kostenlose-urteile.de
Oberlandesgericht München, Urteil vom 14.03.2013 - 1 U 3769/11 -
Sturz einer Radfahrerin aufgrund von Regenwasser verdecktem Schlagloch: Radfahrerin steht wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung Anspruch auf Schmerzensgeld zu
Erkennbarkeit der Gefahrenstelle begründet jedoch Mitverschulden von 50 %
Stürzt eine Radfahrerin aufgrund eines durch Regenwasser verdeckten Schlaglochs, so steht ihr ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Aufgrund der Erkennbarkeit der Gefahrenstelle muss sich die Radfahrerin aber ein Mitverschulden von 50 % anlasten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.