Aktuelles März 2015
Quelle: kostenlose-urteile.de
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 10.03.2015 - 13 U 73/14 -
Rückabwicklung eines Pkw-Kaufvertrages wegen eines fehlenden Aschenbechers möglich
Fehlen eines Aschenbechers stellt nicht unerhebliche Pflichtverletzung dar
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat eine Toyota-Vertragshändlerin zur Rücknahme eines Pkw Lexus und zur Rückzahlung des Kaufpreises von mehr als 117.000 Euro wegen eines im Fahrzeug fehlenden Aschenbechers verpflichtet.