Aktuelles März 2015

Quelle: kostenlose-urteile.de

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 10.03.2015 - 13 U 73/14 -

Rückabwicklung eines Pkw-Kaufvertrages wegen eines fehlenden Aschenbechers möglich

Fehlen eines Aschenbechers stellt nicht unerhebliche Pflichtverletzung dar

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat eine Toyota-Vertragshändlerin zur Rücknahme eines Pkw Lexus und zur Rückzahlung des Kaufpreises von mehr als 117.000 Euro wegen eines im Fahrzeug fehlenden Aschenbechers verpflichtet.

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