Aktuelles 2013

Quelle: kostenlose-urteile.de

Amtsgericht München, Urteil vom 17.12.2013 - 432 C 26005/13 -

Falschparken auf Supermarktparkplatz: Unverhältnis­mäßig­keit eines Abschleppvorgangs bei Möglichkeit des Auffindens des Falschparkers

Suche nach Falschparker kann milderes Mittel darstellen

Das Abschleppen eines auf einem Supermarktparkplatz verbotswidrig abgestellten PKW kann unverhältnismäßig sein, wenn der Falschparker durch ein bloßes Ausrufen im Supermarkt aufgefunden werden kann. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung der Abschleppkosten. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.

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Quelle: Internetportal Amtsgericht Wiesbaden

Keine Nutzungsausfallentschädigung für beschädigtes Navigationsgerät

Bereits am 25.09.2013 hat das Amtsgericht Wiesbaden (Aktenzeichen 93 C 1390/13-22) in einem Urteil festgestellt, dass ein Fahrzeugeigentümer, dessen im Fahrzeug eingebautes Navigationsgerät nach einem Verkehrsunfall nicht mehr funktionstüchtig ist, keinen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung hat.

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Quelle: kostenlose-urteile.de

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 06.12.2013 - 12 LA 287/12 -

Anordnung der Vorlage eines ärztlichen Gutachtens zur Überprüfung der Fahreignung eines Jugendlichen aufgrund regelmäßigen Cannabiskonsums zulässig

Durch ärztliches Gutachten zu klärende Frage des regelmäßigen Cannabiskonsums unzulässig

Die Fahr­erlaubnis­behörde kann die Vorlage eines ärztlichen Gutachtens zur Überprüfung der Fahreignung verlangen, wenn der Betroffene als Jugendlicher regelmäßig Cannabis konsumiert hat und damit Zweifel an der Fahreignung bestehen. Unzulässig ist dagegen die Anordnung der Vorlage eines ärztlichen Gutachtens zur Klärung der Frage, ob der Betroffene noch regelmäßig Cannabis zu sich nimmt. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Lüneburg entschieden.

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Amtsgericht München, Urteil vom 06.12.2013 - 344 C 1200/13 -

Behandlungskosten für einen angefahrenen Hund müssen unabhängig vom Wert des Tieres erstattet werden

Bei unsachgemäßem Anleinen des Hundes trägt Tierhalter ein Mitverschulden

Wer einen nicht ordnungsgemäß angeleinten Hund an einer Tankstelle anfährt und verletzt, hat grundsätzlich die Behandlungskosten unabhängig vom Wert des Hundes zu erstatten. Der Hundehalter muss sich bei unsachgemäßem Anleinen des Hundes ein Mitverschulden zurechnen lassen. Dies entschied das Amtsgericht München.

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Amtsgericht Verden, Beschluss vom 04.12.2013 - 9a Gs 924 Js 43392/13 (3757/13) -

Trunkenheit im Verkehr: Keine Teilnahme am Straßenverkehr bei Übernachten auf Diskothek-Parkplatz

Im Auto mitgeführte Decken lassen auf Übernachten-Wollen auf dem Parkplatz schließen

Hat ein wegen Trunkenheit Fahruntüchtiger sein Fahrzeug nur wenige Meter auf einem Disco-Parkplatz bewegt, weil er dort übernachten wollte, dann kann eine Ausnahme von der gesetzlichen Regelwirkung des Entzugs der Fahrerlaubnis vorliegen. Dies hat das Amtsgericht Verden entschieden.

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Quelle: Newsletter BVSK-RECHT-AKTUELL - 2014/KW 27

AG Mannheim, Urteil vom 25.11.2013, AZ: 1 C 331/13

Zur Erstattung von UPE-Aufschlägen und Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung

Der vom Kläger beauftragte Kfz-Sachverständige hatte in seinem Schadengutachten Kosten der Beilackierung, Ersatzteilaufschläge und Verbringungskosten berücksichtigt, da diese im örtlichen Bereich üblicherweise anfallen.

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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 29.10.2013 - 26 U 12/13 -

Warndreieck nicht aufgestellt - 50 prozentige Mithaftung bei Autobahnunfall

Nachfolgender Verkehr muss auf einer Bundesautobahn grundsätzlich nicht mit haltenden Fahrzeugen rechnen.

Versäumt es der Fahrer eines Sattelzuges bei einem Notstopp auf der Autobahn, ein Warndreieck aufzustellen, erhält der Fahrzeughalter nur 50 % seines Schadens ersetzt, wenn es wegen der Unaufmerksamkeit des Fahrers zu einem Auffahrunfall kommt.

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Oberlandesgericht München, Beschluss vom 17.09.2013 - 10 U 2166/13 -

Hohe Betriebsgefahr eines Quads aufgrund Instabilität des Quads und risikohafte Fahrweise begründet vollständige Haftung an Verkehrsunfall

Fehlendes Verschulden an Unfall unerheblich

Die hohe Betriebsgefahr eines Quads aufgrund seiner Instabilität und der riskanten Fahrweise des Quadfahrers kann eine vollständige Haftung des Quadfahrers wegen eines Verkehrsunfalls begründen.

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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 15.11.2013 - 20 U 83/13 -

Kein Versicherungsschutz durch Kaskoversicherung bei Reifenplatzer aufgrund Überfahrens eines Bordsteins

Fehlender Versicherungsschutz wegen Vorliegens eines Betriebsschadens

Platzt während der Fahrt der Reifen eines Autos, so liegt dann kein Unfallschaden vor, wenn das Überfahren eines Bordsteins möglicherweise Ursache des Reifenplatzers ist. In einem solchen Fall liegt ein Betriebsschaden vor und es besteht kein Versicherungsschutz durch die Kaskoversicherung. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

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Amtsgericht Buxtehude, Urteil vom 09.10.2013 - 31 C 496/13 -

Un­verhältnis­mäßig­keit der Beauftragung eines Ab­schlepp­unter­nehmens bei Möglichkeit des unproblematischen Auffindens des Falschparkers

Eigentümer des Parkplatzes steht kein Anspruch auf Ersatz der Abschleppkosten zu

Die Beauftragung eines Ab­schlepp­unter­nehmens durch den Eigentümer eines Parkplatzes ist unverhältnismäßig, wenn der Falschparker ohne großen Aufwand schnell aufgefunden und zum Wegfahren aufgefordert werden kann. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung der Abschleppkosten. Dies hat das Amtsgericht Buxtehude entschieden.

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Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 26.09.2013 - 2 SsBs 280/13 -

Fahrlässige Geschwindig­keits­über­schreitung wegen Übersehens eines Verkehrszeichens kann aufgrund Augenblicksversagen entschuldbar sein

Kein entschuldbares Augenblicksversagen bei deutlicher Erkennbarkeit einer Geschwindig­keits­begrenzung aufgrund von Fahrbahnschäden

Übersieht ein Autofahrer ein Verkehrszeichen und kommt es deshalb zu einer fahrlässigen Geschwindig­keits­über­schreitung, so kann dies aufgrund eines Augenblickversagens entschuldbar sein. Ein entschuldbares Augenblickversagen ist aber zu verneinen, wenn dem Autofahrer wegen der deutlich erkennbaren Fahrbahnschäden hätte aufdrängen müssen, dass die Geschwindigkeit begrenzt ist. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.

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Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 06.09.2013 - 10 S 185/12 -

Branchenbuchabzocke: Kein Anspruch auf Zahlung bei versteckter Vergütungspflicht im Fließtext

Vergütungsklausel wegen überraschenden Charakters gemäß § 305 c Abs. 1 BGB unwirksam

Wird ein Gewerbetreibender auf Zahlung eines Branchenbucheintrags in Anspruch genommen, weil er ein Formular des Anbieters ausgefüllt und unterschrieben hat, muss er dann nicht zahlen, wenn die Vergütungspflicht im Fließtext versteckt war und er sie deswegen übersehen hat. In einem solchen Fall kann von einer überraschenden Klausel im Sinne des § 305 c Abs. 1 BGB ausgegangen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken hervor.

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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.08.2013 - I-20 U 75/13 -

Impressumspflicht gilt auch für werbende Facebook-Seite

Erreichbarkeit des Impressums über Link mit Bezeichnung "Info" genügt nicht

Unterhält eine Firma auf Facebook eine werbende Seite, so gilt dafür die Impressumspflicht nach § 5 TMG. Zwar kann es genügen, dass über ein Link mit der Bezeichnung "Impressum" oder "Kontakt" das auf der Homepage der Firma angegebene Impressum erreichbar ist. Unzureichend ist aber die Link-Bezeichnung "Info". Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

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Landgericht Trier, Hinweisbeschluss vom 30.04.2013 - 1 S 153/12 -

Mietwagen nach Verkehrsunfall: Keine Erstattung der Kosten für Winterbereifung des Mietwagens

Keine Erstattungspflicht aufgrund fehlender Pflicht zur Winterbereifung

Wer nach einem Verkehrsunfall ein Ersatzfahrzeug anmietet, kann die zusätzlichen Kosten für eine Winterbereifung des Fahrzeugs grundsätzlich nicht erstattet verlangen. Denn eine Pflicht zur Winterbereifung gibt es nicht. Dies hat das Landgericht Trier entschieden.

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Oberlandesgericht München, Urteil vom 14.03.2013 - 1 U 3769/11 -

Sturz einer Radfahrerin aufgrund von Regenwasser verdecktem Schlagloch: Radfahrerin steht wegen Verkehrs­sicherungs­pflicht­verletzung Anspruch auf Schmerzensgeld zu

Erkennbarkeit der Gefahrenstelle begründet jedoch Mitverschulden von 50 %

Stürzt eine Radfahrerin aufgrund eines durch Regenwasser verdeckten Schlaglochs, so steht ihr ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Aufgrund der Erkennbarkeit der Gefahrenstelle muss sich die Radfahrerin aber ein Mitverschulden von 50 % anlasten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.

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