Aktuelles August 2013

Quelle: kostenlose-urteile.de

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.08.2013 - I-20 U 75/13 -

Impressumspflicht gilt auch für werbende Facebook-Seite

Erreichbarkeit des Impressums über Link mit Bezeichnung "Info" genügt nicht

Unterhält eine Firma auf Facebook eine werbende Seite, so gilt dafür die Impressumspflicht nach § 5 TMG. Zwar kann es genügen, dass über ein Link mit der Bezeichnung "Impressum" oder "Kontakt" das auf der Homepage der Firma angegebene Impressum erreichbar ist. Unzureichend ist aber die Link-Bezeichnung "Info". Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

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