Aktuelles 2014
Quelle: kostenlose-urteile.de
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.11.2014 - VIII ZR 42/14 -
"Schnäppchenpreis" bei eBay-Auktion: Grobes Missverhältnis zwischen Maximalgebot und Wert des Versteigerungsobjekts rechtfertigt nicht Annahme einer verwerflichen Gesinnung des Bieters
eBay-Verkäufer muss über 5.000 Euro Schadensersatz leisten
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage der Wirksamkeit eines im Wege einer Internetauktion abgeschlossenen Kaufvertrags zu befassen, bei dem ein grobes Missverhältnis zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der Kaufsache besteht und entschied, dass bei einer Internetauktion ein grobes Missverhältnis zwischen dem Maximalgebot des Käufers und dem Wert des Versteigerungsobjekts nicht ohne Weiteres den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Bieters im Sinne von § 138 Abs. 1 BGB rechtfertigt.
Quelle: NRW Justiz Online 01.12.2014
OLG Köln, Beschluss vom 7.11.2014 - III-1 RBs 284/14
OLG Köln hebt Verurteilung wegen Handy-Nutzung am Steuer auf
Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln hat durch Beschluss vom 07.11.2014 ein Urteil des Amtsgerichts Köln aufgehoben, durch das eine Autofahrerin wegen verbotswidriger Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons zu einer Geldbuße von 40 Euro verurteilt worden war.
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Quelle: kostenlose-urteile.de
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 30.10.2014 - I-3 U 10/13 -
Annahme eines Blechschadens nur bei oberflächlicher Beschädigung des Fahrzeugs
Kein Blechschaden bei durch Unfall oder Reparatur in Mitleidenschaft gezogene grundlegende Fahrzeugstrukturen
Von einem Blechschaden kann nur dann ausgegangen werden, wenn die Beschädigung eines Fahrzeugs lediglich oberflächlicher Natur ist. Werden dagegen durch einen Unfall oder der anschließenden Reparatur grundlegende Fahrzeugstrukturen in Mitleidenschaft gezogen, so kann nicht mehr von einem Blechschaden ausgegangen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
Quelle: kostenlose-urteile.de
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23.10.2014 - BVerwG 3 C 3.13 -
THC-Konzentration von 1,3 ng/ml: Mangelhafte Trennung zwischen Cannabis-Konsum und Fahrzeugnutzung lässt auf fehlende Fahreignung schließen
BVerwG zum Fehlen der Fahreignung bei gelegentlichem Konsum von Cannabis
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass von einer ausreichenden Trennung von Cannabiskonsum und Fahren im Sinne der Fahrerlaubnis-Verordnung nur dann ausgegangen werden kann, wenn ein gelegentlicher Konsument von Cannabis seinen Konsum und das Fahren in jedem Fall so trennt, dass eine cannabisbedingte Beeinträchtigung seiner Fahrtüchtigkeit unter keinen Umständen eintreten kann. Davon konnte beim Kläger nach den bindenden tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts aufgrund des bei ihm festgestellten THC-Pegels nicht ausgegangen werden. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Quelle: kostenlose-urteile.de
Gerichtshof der Europ. Union, Urteil vom 23.10.2014 - C-359/11 und C-400/11 -
Strom- und Gaskunden müssen rechtzeitig vor Inkrafttreten von Änderung über Anlass, Voraussetzungen und Umfang informiert werden
Deutsche Regelungen zur Strom- und Gaspreiserhöhung verstoßen gegen EU-Richtlinien
Verbraucher, die im Rahmen der allgemeinen Versorgungspflicht mit Strom und Gas beliefert werden, müssen rechtzeitig vor Inkrafttreten jeder Preiserhöhung über deren Anlass, Voraussetzungen und Umfang informiert werden. Da die vorliegend in Rede stehende deutsche Regelung eine solche Information nicht vorsieht, verstößt sie gegen die „Stromrichtlinie“ 2003/54 und gegen die „Gasrichtlinie“ 2003/55. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.