Aktuelles November 2014

Quelle: kostenlose-urteile.de

Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.11.2014 - VIII ZR 42/14 -

"Schnäppchenpreis" bei eBay-Auktion: Grobes Missverhältnis zwischen Maximalgebot und Wert des Versteigerungs­objekts rechtfertigt nicht Annahme einer verwerflichen Gesinnung des Bieters

eBay-Verkäufer muss über 5.000 Euro Schadensersatz leisten

Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage der Wirksamkeit eines im Wege einer Internetauktion abgeschlossenen Kaufvertrags zu befassen, bei dem ein grobes Missverhältnis zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der Kaufsache besteht und entschied, dass bei einer Internetauktion ein grobes Missverhältnis zwischen dem Maximalgebot des Käufers und dem Wert des Versteigerungs­objekts nicht ohne Weiteres den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Bieters im Sinne von § 138 Abs. 1 BGB rechtfertigt.

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Quelle: NRW Justiz Online 01.12.2014

OLG Köln, Beschluss vom 7.11.2014 - III-1 RBs 284/14

OLG Köln hebt Verurteilung wegen Handy-Nutzung am Steuer auf

Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln hat durch Beschluss vom 07.11.2014 ein Urteil des Amtsgerichts Köln aufgehoben, durch das eine Autofahrerin wegen verbotswidriger Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons zu einer Geldbuße von 40 Euro verurteilt worden war.

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