Aktuelles November 2014
Quelle: kostenlose-urteile.de
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.11.2014 - VIII ZR 42/14 -
"Schnäppchenpreis" bei eBay-Auktion: Grobes Missverhältnis zwischen Maximalgebot und Wert des Versteigerungsobjekts rechtfertigt nicht Annahme einer verwerflichen Gesinnung des Bieters
eBay-Verkäufer muss über 5.000 Euro Schadensersatz leisten
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage der Wirksamkeit eines im Wege einer Internetauktion abgeschlossenen Kaufvertrags zu befassen, bei dem ein grobes Missverhältnis zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der Kaufsache besteht und entschied, dass bei einer Internetauktion ein grobes Missverhältnis zwischen dem Maximalgebot des Käufers und dem Wert des Versteigerungsobjekts nicht ohne Weiteres den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Bieters im Sinne von § 138 Abs. 1 BGB rechtfertigt.
Quelle: NRW Justiz Online 01.12.2014
OLG Köln, Beschluss vom 7.11.2014 - III-1 RBs 284/14
OLG Köln hebt Verurteilung wegen Handy-Nutzung am Steuer auf
Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln hat durch Beschluss vom 07.11.2014 ein Urteil des Amtsgerichts Köln aufgehoben, durch das eine Autofahrerin wegen verbotswidriger Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons zu einer Geldbuße von 40 Euro verurteilt worden war.
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